Über die Vereinigung Liechtensteinischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VLRS)
Die Vereinigung Liechtensteinischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VLRS) ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein mit Sitz in Vaduz. Zweck des Vereins ist die Förderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit im Fürstentum Liechtenstein, die Wahrung und Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, die Förderung gerichtsorganisatorischer Reformen sowie die Unterstützung und Vertretung der ideellen, materiellen und sozialen Interessen der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Als Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dient u.a. insbesondere die Herausgabe der Liechtensteinischen Juristenzeitung (LJZ).
Zu den Mitgliedern der Vereinigung zählen die derzeit im Amt befindlichen und ehemaligen Richterinnen und Richter sämtlicher Gerichte, aber auch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Fürstentums Liechtenstein.
Die Vereinigung ist Mitglied der Internationalen Richtervereinigung.
Präsident der Vereinigung ist Dr. Wilhelm Ungerank LL.M., Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht, wilhelm.ungerank@gerichte.li.
Über die Liechtensteinische Juristenzeitung
Die Vereinigung Liechtensteinischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VLRS) ist die Herausgeberin der seit dem Jahre 1980 erscheinenden Liechtensteinischen Juristenzeitung (LJZ) und der Liechtensteinischen Entscheidungssammlung (LES).
Die Liechtensteinische Juristenzeitung stellt das offizielle Mitteilungsorgan der Vereinigung Liechtensteinischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VLRS) dar, veröffentlicht aber vornehmlich Abhandlungen über die verschiedensten Rechtsgebiete mit Bezug auf Liechtenstein. Weiters wird Fachliteratur, insbesondere auch aus den benachbarten Staaten wie Österreich, Schweiz und Deutschland, vorgestellt. Schliesslich finden sich Mitteilungen über in Liechtenstein aber auch im Ausland stattfindende Veranstaltungen.
Die Liechtensteinische Entscheidungssammlung ist die amtliche Sammlung von Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte und Verwaltungsbehörden. Sie stellt die Fortsetzung der von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bis zum 31.12.1977 herausgegebenen amtlichen Entscheidungssammlung „Entscheidungen der Liechtensteinischen Gerichtshöfe“ (ELG) dar. Die Publikation der Rechtsprechung wird seit Oktober 1990 von der Vereinigung im Auftrag des Fürstentums Liechtenstein besorgt. Die einzelnen zur Publikation gelangenden Entscheidungen werden von der Redaktion der Liechtensteinischen Juristenzeitung mit Leitsätzen versehen und für die Veröffentlichung bearbeitet.