Über uns

Über die Liechtensteinische Richtervereinigung

Die Vereinigung Liechtensteinischer Richter ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein mit Sitz in Vaduz. Zweck des Vereins ist die Förderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit im Fürstentum Liechtenstein, die Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit, die Förderung gerichtsorganisatorischer Reformen, sowie die Unterstützung und Vertretung der ideellen, materiellen und sozialen Interessen der Richterschaft. Als Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dient u.a. insbesondere die Herausgabe der Liechtensteinischen Juristenzeitung (LJZ).

Zu den Mitgliedern der Vereinigung zählen die derzeit im Amt befindlichen und ehemaligen Richter sämtlicher Gerichte, aber auch die Staatsanwälte des Fürstentums Liechtenstein.

Die Vereinigung Liechtensteinischer Richter ist Mitglied der Internationalen Richtervereinigung.

Präsident der Vereinigung ist Dr. Wilhelm Ungerank LL.M., Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht, wilhelm.ungerank@gerichte.li.

Über die Liechtensteinische Juristenzeitung

Die Vereinigung Liechtensteinischer Richter (VLR) ist die Herausgeberin der seit dem Jahre 1980 erscheinenden Liechtensteinischen Juristenzeitung (LJZ) und der Liechtensteinischen Entscheidungssammlung (LES).

Die Liechtensteinische Juristenzeitung stellt das offizielle Mitteilungsorgan der Vereinigung Liechtensteinischer Richter (VLR) dar, veröffentlicht aber vornehmlich Abhandlungen über die verschiedensten Rechtsgebiete mit Bezug auf Liechtenstein. Weiters wird Fachliteratur, insbesondere auch aus den benachbarten Staaten wie Österreich, Schweiz und Deutschland vorgestellt. Schliesslich finden sich Mitteilungen über in Liechtenstein aber auch im Ausland stattfindende Veranstaltungen.

Die Liechtensteinische Entscheidungssammlung ist die amtliche Sammlung von Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte und Verwaltungsbehörden. Sie stellt die Fortsetzung der von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bis zum 31.12.1977 herausgegebenen amtlichen Entscheidungssammlung „Entscheidungen der Liechtensteinischen Gerichtshöfe“ (ELG) dar. Die Publikation der Rechtsprechung wird seit Oktober 1990 von der Vereinigung Liechtensteinischer Richter (VLR) im Auftrag des Fürstentums Liechtenstein besorgt. Die einzelnen zur Publikation gelangenden Entscheidungen werden von der Redaktion der Vereinigung Liechtensteinischer Richter (VLR) mit Leitsätzen versehen und für die Veröffentlichung bearbeitet.